Matt & Co · 11. Oktober 2026
Jetzt in die Türkei ziehen: 20 Jahre keine Steuer auf Ihre ausländischen Einkünfte
Ein neues Gesetz stellt Menschen, die in der Türkei steuerlich ansässig werden, 20 Jahre lang von der Einkommensteuer auf ihre ausländischen Einkünfte frei. Wer davon profitiert, was genau erfasst ist und warum ein Umzug nach Kalkan dadurch attraktiver sein könnte als je zuvor.
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Im Juni 2026 hat die Türkei für Neuzuzügler eine der großzügigsten Steuerregelungen Europas eingeführt. Wenn Sie hierher ziehen und steuerlich ansässig werden, können Ihre außerhalb der Türkei erzielten Einkünfte 20 Jahre lang von der türkischen Einkommensteuer befreit sein. Wer schon einmal mit einem Leben an der Türkisküste geliebäugelt hat, sollte diesen Zeitpunkt kennen.
Was sich geändert hat
Das Gesetz Nr. 7582 wurde im Mai 2026 vom Parlament verabschiedet und am 4. Juni 2026 im Amtsblatt (Resmî Gazete) veröffentlicht. Es fügte Artikel 20/D in das Einkommensteuergesetz ein; die Einzelheiten regelt das Allgemeine Kommuniqué Nr. 333. Danach sind ausländische Einkünfte und Gewinne ab dem Jahr, in dem eine berechtigte Person steuerlich ansässig wird, 20 Jahre lang von der türkischen Einkommensteuer befreit.
Wer profitiert
- Sie werden ab dem 1. Januar 2026 in der Türkei steuerlich ansässig. In der Regel bedeutet das, dass Sie Ihren Wohnsitz in die Türkei verlegen oder sich in einem Kalenderjahr länger als sechs Monate hier aufhalten.
- In den drei Kalenderjahren vor Beginn Ihrer Ansässigkeit hatten Sie keinen Wohnsitz in der Türkei und wurden hier nicht als Steuerinländer besteuert. Geringe türkische Einkünfte in dieser Zeit, etwa Mieteinnahmen aus einer Immobilie in der Türkei, schließen Sie für sich genommen nicht aus.
- Die Regelung ist nicht an die Staatsangehörigkeit gebunden.
Was erfasst ist – und was nicht
- Erfasst: Einkünfte und Gewinne aus dem Ausland, etwa ausländische Dividenden, Zinsen, Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne sowie sonstige ausländische Einkünfte. Sie müssen nicht in einer türkischen Steuererklärung angegeben werden.
- Nicht erfasst: Türkische Einkünfte, etwa Mieteinnahmen aus einer türkischen Immobilie oder die Vergütung für eine Tätigkeit für einen türkischen Arbeitgeber, werden ganz regulär mit Sätzen von 15 % bis 40 % besteuert.
- Kosten, die mit den befreiten Einkünften zusammenhängen, können Sie nicht abziehen, und ausländische Steuern lassen sich nicht auf die türkische Steuer anrechnen.
- Berichten zufolge gilt für berechtigte Personen außerdem ein ermäßigter Erbschaftsteuersatz von 1 %. Lassen Sie sich bestätigen, wie das in Ihrem Fall gilt.
Unabhängig von der Steuerbefreiung läuft bis zum 31. Juli 2027 ein einmaliger „Vermögensfrieden“ (varlık barışı), in dessen Rahmen im Ausland gehaltene Vermögenswerte zu Sätzen von 0 % bis 5 % erklärt werden können.
Warum das für Sie interessant sein könnte
- Ruheständler und Investoren, die von ausländischen Renten, Dividenden oder Kapitalerträgen leben, zahlen darauf unter Umständen keine türkische Steuer. Ihr Heimatland kann bestimmte Einkünfte trotzdem besteuern; prüfen Sie daher das maßgebliche Doppelbesteuerungsabkommen (britische Pensionen aus dem öffentlichen Dienst etwa bleiben in der Regel im Vereinigten Königreich steuerpflichtig).
- Unternehmer und Remote-Worker mit Einkünften aus dem Ausland. Aber Vorsicht: Die Vergütung für Arbeit, die Sie physisch in der Türkei leisten, während Sie hier leben, kann als türkische Einkunft gelten. Lassen Sie sich deshalb beraten, wie Ihre Einkünfte aufgestellt sind.
- Familien, die vorausplanen: 20 Jahre sind lang genug, um einen ganzen Lebensabschnitt danach auszurichten – nicht nur ein paar Sommer.
Welche Rolle ein Zuhause in Kalkan spielt
Der Kauf einer Immobilie hier kann einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stützen, und ab einem Kaufpreis von 400.000 US-Dollar kann er die Grundlage für einen Antrag auf die türkische Staatsbürgerschaft bilden. Mieteinnahmen aus der Vermietung Ihres Hauses in Kalkan sind türkische Einkünfte und werden regulär besteuert, Ihre übrigen ausländischen Einkünfte könnten jedoch befreit sein. Zusammen mit Kalkans Klima, dem ruhigeren Lebenstempo und der Gemeinschaft, die hier bereits zu Hause ist, spricht vieles dafür, jetzt umzuziehen statt „irgendwann“.
Erst beraten lassen
Die Detailregeln müssen sich in der Praxis noch einspielen, und jede Situation ist anders. Sprechen Sie mit einem türkischen Steuerberater und mit einem in Ihrem Heimatland, bevor Sie Ihren Wohnsitz verlegen. Gern stellen wir den Kontakt zu den Beratern her, mit denen auch unsere eigenen Käufer arbeiten.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt die Rechtslage wieder, wie sie im Juni 2026 veröffentlicht wurde; die Regeln und ihre Auslegung können sich ändern.
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